
Bildungsurlaub
Bildungsurlaub bezeichnet die zusätzlichen Urlaubstage, die Beschäftigte auf Antrag hin bewilligt bekommen, sofern diese Tage für eine Weiterbildung verwendet werden, die der beschäftigten Person im weiteren Sinne bei ihrer Berufsausübung zu Gute kommt. Die Regelung bezieht sich auf 5 Arbeitstage im Jahr – bzw. auf 10 Arbeitstage, wenn der Anspruch aus 2 Jahren zusammengelegt wird.
Voraussetzungen Sachsen-Anhalt
Alle Beschäftigten, die Ihre Arbeitsstätte in Sachsen-Anhalt haben, haben Anspruch auf fünf Tage bezahlten Sonderurlaub pro Jahr für Bildungszwecke, die thematisch der berufsspezifischen Weiterbildung dienen.
Das Arbeitsverhältnis muss seit mindestens sechs Monaten bestehen.
Der Arbeitgeber hat ein Mitspracherecht bei der Gewährung von Sonderurlaub, denn er kann den Sonderurlaub versagen, wenn dringende betriebliche Gründe dem entgegenstehen.
Der Veranstalter muss für die angebotene Fortbildung eine Genehmigung zur Gewährung der Bildungsfreistellung des Landesverwaltungsamtes haben.
Wir beraten Sie gern!
Ihre Ansprechpartnerin: Frau Irka Schmidt, 03491 4181 24
Bildungsurlaub im aktuellen Programm
Die nachfolgenden Kurse, die laut Bildungsfreistellungsgesetz als Bildungsurlaub genehmigt sind, finden Sie im Fachbereich Beruf/ EDV.
Resilient am Arbeitsplatz 13.11. - 17.11.2023