Geschäftsbedingungen
Anmeldung!
Sichern Sie sich durch eine rasche Anmeldung einen Platz
Wie?
Die verbindliche Anmeldung (siehe Rücktrittsrecht) muss schriftlich vorgenommen werden:
persönlich, per Fax, per Post oder per Online-Anmeldung
Wann?
ab sofort
Eine Anmeldebestätigung erfolgt nicht.
Gehen Sie dann zum genannten Eröffnungstermin Ihres Kurses.
Beratung ?
Vor der Anmeldung sind wir gern bereit, Sie telefonisch oder persönlich in unserer Geschäftsstelle, Außenstelle und in den Bürgerbüros zu beraten.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Besuch.
Wie zahlen?
Die Zahlung des Entgeltes ist auf zwei Arten möglich:
1. durch die Teilnahme am Lastschriftverfahren
- hierfür ist eine verbindliche Anmeldung und die Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats notwendig (beide Formulare finden Sie unter dem Button Formular-Anmeldung)
Neu: Ab sofort ist die Möglichkeit zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats für wiederkehrende Zahlungen gegeben. Dies ermöglicht die Nutzung des einmal erteilten SEPA-Mandates für alle weiteren zukünftigen Kurse der Kreisvolkshochschule. Die Wahlmöglichkeiten erhalten Sie auf dem Formular für das SEPA-Lastschriftmanda. Hierzu füllen Sie bitte ein SEPA-Lastschriftmandat mit der Kennzeichnung "wiederkehrende Zahlung" aus.
2. durch Rechnungslegung
- hierfür ist eine verbindliche Anmeldung notwendig (das Formular finden Sie unter dem Button Formular-Anmeldung)
Rücktrittsrecht
Ein Rücktritt ohne Zahlungsverpflichtung ist nur bis 10 Tage vor Kursbeginn möglich. Der Rücktritt muß schriftlich erklärt werden. Besondere Fälle können in der Geschäftsstelle geklärt werden.
Teilnahmebedingung
Grundsätzlich kann jeder, gleich welcher Vorbildung und welchen Berufes, an den Veranstaltungen der kvhs teilnehmen. Für bestimmte Kurse werden aus inhaltlicher Sicht Zugangsvoraussetzungen definiert. Es ist eine verbindliche Anmeldung, die die Teilnahme am entsprechenden Kurs genehmigt, notwendig. Diese ist nicht übertragbar.
Teilnehmerzahlen
Die Teilnehmerzahl richtet sich nach der Planung und der Organisation des Kurses. Bei begrenzter Teilnehmerzahl (siehe speziellen Kurs) erfolgt die Platzvergabe nach Eingang der Anmeldungen.
Die kvhs informiert die Teilnehmer/- innen schriftlich oder telefonisch
- bei Ausfall von Kursen
- bei Verlegung von Kursen
Teilnahmeentgelt
Das Teilnahmeentgelt richtet sich nach der vom Kreistag des Landkreises Wittenberg beschlossenen Entgeltordnung, die in der Geschäftsstelle, der Außenstelle, bei den Außenstellenkoordinatoren, in den Bürgerbüros und im Internet einzusehen ist. Das Teilnahmeentgelt ist an jeder Veranstaltung expliziet ausgewiesen.
Nutzen Sie unsere Ermäßigungen !
(Beantragung notwendig auf der Anmeldekarte !)
Die Ermäßigung beträgt 50 %. Sie ist für Menschen gedacht, die über ein geringes Einkommen verfügen. Entgeltermäßigung beantragen Sie bitte mit Nachweisführung (unter Vorlage eines gültigen Bescheidesüber die Befreiungvon der Rundfunkbeitragspflicht - laut Rundfunkgebührenbescheid ARD ZDF Deutschlandradio 50606 Köln) persönlich oder schriftlich begründet möglichst vor Beginn der Veranstaltung. Der Anspruch auf eine Ermäßigung erlischt 2 Monate nach dem Veranstaltungsbeginn, falls dieser nicht nachgewiesen wurde. Das Entgelt für die ermäßigte Veranstaltung muss mindestens 20,00 € betragen (siehe auch Entgeltordnung der kvhs).
Nutzen Sie unseren Bonus !
(Beantragung notwendig auf der Anmeldekarte !)
Der Bonus beträgt 40 %. Er ist für Menschen gedacht, die die kvhs häufig nutzen. Der Anspruch entsteht nach dem Besuch von zwei entgeltpflichtigen und nicht ermäßigten bzw. geförderten Veranstaltungen mit mehr als insgesamt 40 UE im laufenden Kalenderjahr. Er ist ab der 3. Veranstaltung und für alle folgenden Veranstaltungen, die o. g. Bedingungen erfüllen, in dem jeweiligen Kalenderjahr gültig. Das Entgelt für die bonifizierte Veranstaltung muss mindestens 20,00 € betragen (siehe auch Entgeltordnung der kvhs).
Ratenzahlung
Bitte in der kvhs persönlich beantragen.
Finanzamt
Das Finanzamt gewährt Steuererleichterungen durch Anerkennung der Aufwendungen, die Ihnen im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Weiterbildung entstehen:
als Werbungskosten - Weiterbildung im ausgeübten Beruf
als Sonderausgaben - Weiterbildung im nicht ausgeübten Beruf
Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Finanzamt oder Steuerberater.
Zur Nachweisführung nutzen Sie bitte Ihren Kontoauszug.
Abmeldung vom Kurs
Das Fernbleiben vom Kursunterricht gilt nicht als Abmeldung. Abmeldungen bei der Kursleitung sind unwirksam. In begründeten Ausnahmefällen kann schriftlich und unter Beifügung von Nachweisen ein Anteil des Entgeltes erstattet werden.
Prüfungen, Abschlüsse und Teilnahmebestätigungen
Für alle Kurse können die Teilnehmer/ - innen eine Teilnahmebestätigung erhalten. Nehmen Sie erfolgreich an einer Prüfung teil, erhalten Sie ein VHS-Zertifikat. Auch andere Abschlüsse, z. B. vom VHS Landesverband Niedersachsens (www.vhs-nds.de) und des telc (www.telc.net) sind möglich. Bitte beachten Sie die Hinweise in den einzelnen Fachbereichen oder lassen Sie sich ausführlich beraten.
Legende
| Z | Zertifizierter Abschluss möglich |
| NEU | Erstmals in unserem Veranstaltungsangebot |
Hausordnung einhalten
Halten Sie die Hausordnung der kvhs ein. Die kvhs ist auch Gast in anderen Einrichtungen. Bitte beachten Sie die Sicherheitsbestimmungen bzw. Hausordnung der jeweiligen Einrichtung.
Haftung
Die kvhs übernimmt keine Haftung bei Diebstahl, Beschädigung, Unfall, Verlust, Verspätung und sonstigen Unregelmäßigkeiten, wenn durch die kvhs keine grobe Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz besteht. Bei Fahrten, Besichtigungen und Wochenendtagungen tritt sie als Vermittler der Bus- und Zimmervermittlung auf. Der/die Teilnehmer/in ist verpflichtet, alles ihm/ihr Zumutbare zu tun, um einer Behebung von Störungen beizutragen und die entstehenden Schäden so gering wie möglich zu halten.
Urheberecht
Fotografieren und Mitschnitte in den Veranstaltungen sind nicht gestattet. Eventuell ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne Genehmigung der kvhs auf keine Weise vervielfältigt werden. Für Veranstaltungen in denen EDV - Technik eingesetzt wird gilt: Es ist nicht gestattet eigene Datenträger mitzubringen, eigene Programme auf Computer der kvhs zu kopieren, Programme und Daten der kvhs auf eigene Datenträger zu kopieren und mitzunehmen.
Bitte beachten Sie die besonderen Hinweise im Bereich Beruf!
Hinweise
Bitte melden Sie sich rechtzeitig für die Kurse an. Unsere Bemühungen, interessante Kurse anzubieten, gehen weiter. Beachten Sie deshalb unser aktuelles Angebot in der Presse und im Internet.
Kurswünsche
Bitte an uns herantragen! Wir organisieren den speziellen Kurs gern für Sie!
Es entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Wir wollen, dass Sie zufrieden sind !
Ideen und Anregungen nehmen wir gern entgegen, aber auch Kritik ist hilfreich. Deshalb wenden Sie sich frühzeitig an uns, damit wir die Chance haben, etwas verändern zu können.
Ferientermine
Beachten Sie bitte, dass einige Kurse auch in den Ferien weiterlaufen.
Bankverbindung
Sparkasse Wittenberg
BIC: NOLA DE 21WBL IBAN: DE28 8055 0101 0000 0000 27
2. Beispiel: Anmeldeverfahren
Anmeldeverfahren
- persönliche Anmeldung
während der Öffnungszeiten der Geschäftsstelle durch Erteilung einer Einzugsermächtigung oder Bezahlung des Teilnahmeentgelts in bar oder per Scheck. Die quittierte Anmeldebescheinigung wird Ihnen direkt ausgehändigt.
- Anmeldung per Telefon
während der Öffnungszeiten der Geschäftsstelle ist nur in Verbindung mit der Erteilung einer Einzugsermächtigung möglich.
- Anmeldung per Telefax
ist nur in Verbindung mit der Erteilung einer Einzugsermächtigung möglich. Bitte verwenden Sie nebenstehende Anmeldekarte oder geben Sie die dort aufgeführten Daten an.
- Anmeldung per Post
ist nur in Verbindung mit der Erteilung einer Einzugsermächtigung möglich. Bitte verwenden Sie nebenstehende Anmeldekarte oder geben Sie die dort aufgeführten Daten an.
- Anmeldung per E-Mail
ist nur in Verbindung mit der Erteilung einer Einzugsermächtigung möglich. Bitte geben Sie die in der nebenstehenden Anmeldekarte aufgeführten Daten an.
- Anmeldung per Internet (Login-Hompage)
ist nur in Verbindung mit der Erteilung einer Einzugsermächtigung möglich. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Anmeldung per Telefon, Telefax, Post oder E-Mail keine schriftliche Bestätigung seitens des Seminaranbieters erfolgen kann. Wir benachrichtigen Sie nur bei Veranstaltungsausfall oder Änderungen. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
Teilnahmeentgelt und Zahlung
Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung des Seminaranbieters wird ein Entgelt fällig. Wenn nicht anders vermerkt, sind Kosten für Lernmittel, Unterrichtsmaterialien und Arbeitsmaterialien nicht im Entgelt enthalten. Die Bezahlung des Entgelts kann per Lastschriftverfahren, per Scheck oder in bar erfolgen. Überweisungen sind nicht möglich. Empfohlen wird eine Bezahlung per Lastschriftverfahren. In diesem Fall erteilen Sie uns bitte eine Einzugsermächtigung. Die Abbuchung erfolgt nach Veranstaltungsbeginn. Bei Rücklastschrift wird ein Bearbeitungsentgelt von 6,-- € erhoben.
Entgeltermäßigung
(1) Eine Entgeltermäßigung von 25% auf alle Veranstaltungen, ausgenommen Einzelveranstaltungen und Exkursionen, erhalten Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren einer Familie mit mindestens drei oder mehr kindergeldberechtigten Kindern unter 18 Jahren sowie Inhaber des Städtischen Förderpasses.
(2) Eine Entgeltermäßigung von 10% auf alle Veranstaltungen, ausgenommen Einzelveranstaltungen, Veranstaltungen der „jungen Gruppen“ und Exkursionen, erhalten Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende sowie Arbeitslose und Hilfebedürftige nach dem SGB II und SGB XII.
(3) Nehmen Schüler- oder Studentengruppen ab 10 Personen an einer Einzelveranstaltung teil, wird neben der Schüler- oder Studentenermäßigung eine zusätzliche Ermäßigung von 10% des Entgelts gewährt. Eine vorherige Anmeldung in der Geschäftstelle des Seminaranbieters ist erforderlich.
(4) Eine nachträgliche Entgeltermäßigung von 10% in Form einer Gutschrift am Ende des Semesters erhalten Mehrfachhörer auf Antrag für die dritte und jede weitere Veranstaltung in einem Semester. Die Veranstaltungen müssen hierbei in absteigender Kostenfolge belegt werden. Nicht berücksichtigt werden Einzelveranstaltungen und Exkursionen.
Der Anspruch auf eine Ermäßigung muss bei der Anmeldung nachgewiesen werden. Bei schriftlicher Anmeldung ist eine Kopie des gültigen Ausweises beizulegen. Nachträgliche Anträge auf Ermäßigung sind nicht möglich. Es kann jeweils nur eine Art von Ermäßigung in Anspruch genommen werden.
Rücktritt
durch die Einrichtung
Der Seminaranbieter kann bei zu geringer Teilnehmerzahl, Ausfall eines Dozenten oder aus anderen unvorhersehbaren Gründen eine Veranstaltung absagen. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen den Seminaranbieter sind ausgeschlossen. Unterbelegte Veranstaltungen können nur durchgeführt werden, wenn die Teilnehmer einen entsprechenden Mehrbetrag zahlen oder einer Verringerung des zeitlichen Umfangs zustimmen. Maßgebend für diese Regelung ist die Anzahl der angemeldeten Teilnehmer am zweiten Veranstaltungstermin.
durch den Teilnehmer
Der Rücktritt von der Anmeldung muss gegenüber der Geschäftsstelle spätestens fünf Werktage (Posteingang) vor Veranstaltungsbeginn schriftlich erklärt werden. Eine Abmeldung beim Dozenten ist nicht wirksam. Das Fernbleiben von einer Veranstaltung gilt nicht als Abmeldung. Bereits gezahlte Entgelte werden nur erstattet, wenn der Rücktritt rechtzeitig erfolgt. Bei Sprachkursen muss der Rücktritt spätestens zwei Werktage (Posteingang) nach dem ersten Veranstaltungstag schriftlich erklärt werden. Bei späterem Rücktritt wird das gesamte Entgelt fällig. Für nicht wahrgenommene Veranstaltungstermine wird kein Ersatz geleistet. Bei Exkursionen, Studienfahrten und Studienreisen sowie mehrsemestrigen Veranstaltungen gelten besondere Regelungen.
Umbuchung
Eine Umbuchung ist nach Beginn eines Kurses in einen Kurs mit entsprechendem Inhalt möglich und stellt keinen Rücktritt dar. Voraussetzung ist, dass in dem anderen Kurs noch Plätze frei sind und dass dieser Kurs zeitlich parallel läuft. Vor dem Wechsel muss eine Rücksprache mit der entsprechenden Programmbereichsleitung erfolgen.
Teilnahmebescheinigung
Auf Wunsch wird am Ende einer regelmäßig besuchten Veranstaltung eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt. Diese ist gebührenfrei bis zwei Jahre nach Veranstaltungsbeginn. Zwei Jahre nach Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 3,-- € erhoben. Ab fünf Jahren nach Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr entsprechend des Aufwandes erhoben. Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung.
3. Beispiel: Haftung
Haftung
.....Die Teilnahme an Veranstaltungen des Seminaranbieters erfolgt auf eigenes Risiko. Der Seminaranbieter übernimmt keinerlei Haftung. Eltern/Erziehungsberechtigte haften für ihre Kinder. Die Haftung des Seminaranbieters beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Eine Haftung für fremdes Verschulden ist ausgeschlossen, soweit keine gesetzlichen Vorschriften dem entgegenstehen. Es gilt die Hausordnung des jeweiligen Veranstaltungsorts.........