Bildungsurlaub
Bildungsurlaub bezeichnet die zusätzlichen Urlaubstage, die Beschäftigte auf Antrag hin bewilligt bekommen, sofern diese Tage für eine Weiterbildung verwendet werden, die der beschäftigten Person im weiteren Sinne bei ihrer Berufsausübung zu Gute kommt. Die Regelung bezieht sich auf 5 Arbeitstage im Jahr – bzw. auf 10 Arbeitstage, wenn der Anspruch aus 2 Jahren zusammengelegt wird.
Voraussetzungen Sachsen-Anhalt
Alle Beschäftigten, die Ihre Arbeitsstätte in Sachsen-Anhalt haben, haben Anspruch auf fünf Tage bezahlten Sonderurlaub pro Jahr für Bildungszwecke, die thematisch der berufsspezifischen Weiterbildung dienen.
Das Arbeitsverhältnis muss seit mindestens sechs Monaten bestehen.
Der Arbeitgeber hat ein Mitspracherecht bei der Gewährung von Sonderurlaub, denn er kann den Sonderurlaub versagen, wenn dringende betriebliche Gründe dem entgegenstehen.
Der Veranstalter muss für die angebotene Fortbildung eine Genehmigung zur Gewährung der Bildungsfreistellung des Landesverwaltungsamtes haben.
Wir beraten Sie gern!
Bildungsurlaub im aktuellen Programm
22A58230 Bildungsurlaub: Resilient am Arbeitsplatz |
22A58231 Bildungsurlaub: Weiterbildung zum/zur Kinderyogalehrer/in |
VORANKÜNDIGUNGEN |
Bildungsurlaub: 60 Stundenprogramm für pädagogische Fachkräfte "Bildung elementar-Bildung von Anfang an" |
22A58700 Modul 1: Bildungsauftrag |
22A58701 Modul 2: Förderung frühkindlicher Bildungsprozesse |
22A58702 Modul 3: Pädagogische Professionalität |
23A58200 Modul 4: Beobachtung und Dokumentation |
23A58201 Modul 5: Eltern als Partner |
23A58202 Modul 6: Gestaltung von Übergängen |
Bildungsurlaub: Weiterbildung zum/ zur Kinderyogalehrer/ in |
22A58712 Modul1 vom 10.10. - 14.10.2022 und Modul 2 vom 14.11. - 18.11.2022 |